Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Gastaufnahmevertrag

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmer-Wohnungsreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus Ihm folgende Rechte und Pflichten: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen.

Nimmt der Gast die bestellte Ferienwohnung nicht oder nur teilweise in Anspruch, so bleibt er trotzdem verpflichtet, den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen.

Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen (Ferienwohnung) 10% des vereinbarten Preises.

Kann der Vermieter die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig tatsächlich vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Absatz 4 und 5 errechneten Betrag zu bezahlen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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